Förderung der beruflichen Weiterbildung – Länderprogramme

Förderung der beruflichen Weiterbildung – Bayern
Bildungscheck – Brandenburg
Qualifizierungscheck – Hessen
Individuelle Weiterbildung (IWiN) – Niedersachsen
Bildungscheck – Nordrhein-Westfalen
QualiScheck – Rheinland-Pfalz
Weiterbildungsscheck – Sachsen
Weiterbildungsscheck – Thüringen

 

Förderung der beruflichen Weiterbildung – Bundesprogramme

Bildungsprämie
Bedingungen:
Sie arbeiten mindestens 15 Stunden pro Woche oder Sie sind in Elternzeit oder Pflegezeit. Ihr zu versteuerndes Einkommen im Jahr ist höchstens 20.000 Euro hoch. Wenn Sie verheiratet sind: Das zu versteuernde Einkommen von beiden Ehepartnern zusammen ist höchstens 40.000 Euro hoch. Wichtig: Das zu versteuernde Einkommen finden Sie in Ihrem letzten Steuerbescheid. Der Betrag kann deutlich niedriger sein als das jährliche Bruttoeinkommen.

Weitere Informationen: Telefon: 0800 26 23 000
https://www.bildungspraemie.info/

 

Meister-BAföG
Berechtigte:
Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern, Programmierern, Betriebswirten oder einer vergleichbaren Qualifikation vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBIG)oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen, können die Aufstiegsförderung beantragen.

Höhe der Förderung:
Der Maßnahmebeitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren besteht in Höhe von 40 Prozent aus einem Zuschuss, im Übrigen aus einem günstig verzinsten Bankdarlehen.

Weitere Zuschüsse wie Unterhaltsbeitrag, Kinderbetreuungskosten, Kosten des Prüfungsstückes finden Sie unter dem Link:

https://www.aufstiegs-bafoeg.de/

Weitere Informationen:
Zuständige Kammern IHK oder HWK, Antragsstelle SAB Sachsen

 

Weiterbildungsstipendium
Berechtigte:
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.

Mit bis zu 7.200 Euro fördert das Stipendium fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zur Technikerin, zum Handwerksmeister oder zur Fachwirtin, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.

Weitere Informationen
http://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html

 

Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter

Liegen die persönlichen Voraussetzungen vor, kann die Qualifikation durch die zuständige Agentur für Arbeit gefördert werden. Es können die kompletten Lehrgangskosten sowie die Fahrt- und Übernachtungskosten beantragt werden.

Sprechen Sie in diesem Fall bitte mit Ihrem zuständigen Berater der Agentur für Arbeit.

 

Bildungsgutschein
Berechtigte:
Arbeitslose und Arbeitssuchende bzw. Arbeitnehmern, denen eine Kündigung droht.

Höhe der Förderung:
Kurskosten, Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung, Kinderbetreuungskosten und Leistungen zum Lebensunterhalt.

Weiter Informationen:
Zuständige Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter.

 

WeGebAU
Berechtigte:
Geringqualifizierte Beschäftigte, ungelernte Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen.

Höhe der Förderung:
Die Lehrgangskosten können ganz oder teilweise erstattet werden. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den zusätzlich entstehenden übrigen Weiterbildungskosten (z.B. Fahrtkosten) gewährt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.

Weitere Informationen:
Zuständige Agentur für Arbeit.

Arbeitnehmer: Fallmanagement
Arbeitgeber: Arbeitgeberservice

Stand Juni 2019

Fragen zur Förderung?

Unsere Lehrgangsberaterin berät Sie gern!

 

Sie erreichen uns

Montag – Donnerstag von 07:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Freitag von 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr

 

034322 515-0

Telefax: 034322 43305